Wenn Sie eine Sitzung bis zu 24 Stunden (einen Arbeitstag) vor dem vereinbarten Termin absagen, fallen keine Kosten an. Bei kurzfristiger oder ausbleibender Absage werden die Kosten für die verpasste Sitzung vollends in Rechnung gestellt.
Im Krankheitsfall entfallen die Kosten, wenn eine mögliche Absenz rechtzeitig angekündigt wird.